Studien- und Berufswahlmanagement
Berufliches Gymnasium Wirtschaft (BGW)
Kaufmännische Berufsbildene Schulen
Nordhorn

Bundesfreiwilligendienst

Finanzierung

Verdienste:

  • Taschengeld von maximal 372 Euro monatlich (6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung)
  • Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung kommen kostenlos hinzu
  • das Taschengeld ist jedoch variabel
  • man kriegt auch noch Kindergeld

Förderung:

  • Bei der pädagogische Begleitung beträgt die Förderung bis zu 133 Euro. Für so genannte Benachteiligte erhöht sich diese Förderung um 100 Euro im Monat. Diese Förderung geht jedoch an die Einsatzstellen, nicht an den Freiwilligen.

Versicherung:

  • Die Krankenversicherung während des Bundesfreiwilligendienstes ist Pflicht
  • soziale Pflegeversicherung
  • gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfall
  • die Kosten der Versicherungen trägt die Einsatzstelle
  • Hinweis: Es kann zur Anrechnung der Leistung aus dem Bundesfreiwilligendienst auf andere Leistungen bzw. Ansprüchen kommen kann. Empfänger von Rentenleistungen sollten daher mit der zuständigen Rentenklasse klären, ob und ggf. inwieweit die Leistungen aus dem Bundesfreiwilligendienst auf die Rente angerechnet werden.

Lebenshaltungskosten:

  • Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung kann von der Einsatzstelle übernommen werden