Taschengeld von maximal 372 Euro monatlich (6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung)
Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung kommen kostenlos hinzu
das Taschengeld ist jedoch variabel
man kriegt auch noch Kindergeld
Förderung:
Bei der pädagogische Begleitung beträgt die Förderung bis zu 133 Euro. Für so genannte Benachteiligte erhöht sich diese Förderung um 100 Euro im Monat. Diese Förderung geht jedoch an die Einsatzstellen, nicht an den Freiwilligen.
Versicherung:
Die Krankenversicherung während des Bundesfreiwilligendienstes ist Pflicht
soziale Pflegeversicherung
gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfall
die Kosten der Versicherungen trägt die Einsatzstelle
Hinweis: Es kann zur Anrechnung der Leistung aus dem Bundesfreiwilligendienst auf andere Leistungen bzw. Ansprüchen kommen kann. Empfänger von Rentenleistungen sollten daher mit der zuständigen Rentenklasse klären, ob und ggf. inwieweit die Leistungen aus dem Bundesfreiwilligendienst auf die Rente angerechnet werden.
Lebenshaltungskosten:
Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung kann von der Einsatzstelle übernommen werden