Studien- und Berufswahlmanagement
Berufliches Gymnasium Wirtschaft (BGW)
Kaufmännische Berufsbildene Schulen
Nordhorn

Duales Studium

b. Finanzierung

Gehalt

Beim herkömmlichen Studium erhält der Student finanzielle Unterstützung durch die Eltern oder den Staat. Beim dualen Studium hingegen erhält man ein Gehalt von dem Ausbildungsbetrieb.

Des Weiteren übernimmt der Betrieb in den meisten Fällen die Studiengebühren. Außerdem ist es möglich das Zuschüsse, zum Beispiel für Lernmaterial oder Reisekosten, gezahlt werden. Bei dem dualen Studiengang BWL zum Beispiel ist mit einem Ausbildungsgehalt im ersten Lehrjahr von 600€-800€ brutto zurechnen. Wie bei der ursprünglichen Ausbildung erhöht sich das Gehalt im Laufe der Lehrjahre.

Ausbildungsgehalt BWL
1. Ausbildungsjahr: 600-1000 Euro
2. Ausbildungsjahr: 700-1400 Euro
3. Ausbildungsjahr: 750-1600 Euro

Einstiegsgehalt BWL
2000 bis 3500 Euro (Brutto

) Das Gehalt variiert nach der Größe des Unternehmens, da größere Unternehmen meistens mehr bezahlen können als Kleinunternehmen. Außerdem schwankt das Gehalt zwischen den Bundesländern, denn es gibt keine gesetzlichen Tarifverträge. In den neuen Bundesländern ist der Verdienst im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen, Bremen und Rheinland-Pfalz geringer. Auch zwischen den Arten des dualen Studiums gibt es Unterschiede in der Ausbildungsvergütung.



Die Höhe des Gehalts und der Zusatzleistungen muss der Arbeitgeber in einem Ausbildungsvertrag regeln, teilweise gibt es festgeregelte Tarifverträge. Manchmal zahlt der Betrieb, aber nur dann Gehalt, wenn der Auszubildende dem Betrieb als Arbeitskraft zur Verfügung steht.

Jedoch sollte das Gehalt nicht das Hauptkriterium bei der Entscheidung zu einem dualen Studiengang sein.

Fördermöglichkeiten

Durch das Gehalt sind nicht immer alle aufkommenden Kosten abgedeckt, im Folgenden werden die Möglichkeiten beschrieben, die den Verdienst im dualen Studium aufbessern können.

BAföG: Eine Möglichkeit ist Bafög, denn auch bei einem dualen Studium ist man genauso Bafög berechtigt wie jeder andere Studierende. Um ein Recht auf Bafög zu haben muss man soziale Bedürftigkeit nachweisen. Das heißt das ein Monats von 406,66€ nicht überschritten werden darf, ansonsten wird von dem Maximalsatz (670,00€) jeder überschrittene Euro abgezogen. Jedoch wird bei dem dualen Studium dieser Betrag aufgrund des Gehalts deutlich überschritten, sodass man häufig gar kein Bafög erhält.

Stipendien: Stipendien sind eigentlich für Vollzeitstudenten gedacht, da diese finanzielle Hilfe benötigen. Jedoch kann es sein, dass man beim dualen Studium nicht mit dem Gehalt auskommt. In diesem Fall ist es auch möglich ein Stipendium zu erhalten.

Nebenjob: Man kann zusätzlich zum dualen Studium einen Zweitjob annehmen. Dies muss aber vom Ausbildungsbetrieb genehmigt werden. Außerdem steht wenig Zeit für einen Nebenjob zur Verfügung, da der Arbeitsaufwand durch das Vereinen von Studium und Ausbildung schon ohnehin sehr groß ist.

Steuerabsetzung: Falls die Studiengebühren nicht von dem Unternehmen getragen werden, können diese als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Des Weiteren können auch Bücher und Schreibwaren als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Kosten im gleichen Jahr angefallen sind.

Studienkredit: Wenn trotz Gehalt und Fördermöglichkeiten nicht genug Geld vorhanden ist, besteht die Möglichkeit einen Studienkredit. Dadurch können die restlichen Kosten gedeckt und das duale Studium kann komplett finanziert werden. Dabei startet man im Berufsleben direkt mit Schulden und in meisten Fällen reicht das Gehalt selbst aus, weshalb ein Studienkredit bei einem dualen Studium unratsam ist.



Lebenshaltungskosten

Während des dualen Studium entstehen für den Studierenden ähnliche Kosten, wie bei dem herkömmlichen Studium: In der Regel braucht ein durchschnittlicher Studierender in Deutschland für:

Miete. (mit Nebenkosten): 281,00€
Fahrtkosten (Auto/öffentliche Verkehrsmittel): 81,00€
Lernmittel: 33,00€
Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren: 35,00€
Krankenversicherung: 59,00€
Verpflegung: 159,00€
Kleidung: 51,00€
Freizeit/Kultur/Sport: 63,00€
Summe: 762,00€


Steuern: Die Lohnsteuer fällt nur an, wenn das Jahreseinkommen mehr als 8472,00€ beträgt. Die meisten dualen Studierenden liegen unter diesem Betrag, weshalb die Lohnsteuer im Folgejahr wieder vom Finanzamt zurückgeholt werden kann. Wenn keine Lohnsteuer aufkommt entfällt auch die Kirchensteuer (9%). Der Solidaritätszuschlag wird fällig wenn die Einkommenssteuer höher als 972,00€ ist. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass man zumindest im ersten Lehrjahr keine Steuern zahlen muss.

Sozialversicherung: Als dualer Student ist man sozialversicherungspflichtig. Folglich fallen während des gesamten Studienzeitraums Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

  • Krankenversicherung: Der Beitragssatz liegt bei ca. 15% vom Bruttoeinkommen, dieser ist abhängig von der Krankenkasse des Beschäftigten. Der Arbeitgeber zahlt festgelegt 7,3% während der Arbeitnehmer den Rest des Beitrags zahlen muss.
  • Pflegeversicherung: Der Beitragssatz von 2,35% wird ebenfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50% aufgeteilt.
  • Rentenversicherung: Der Beitragssatz liegt aktuell bei 18,7%. Die Hälfte des Beitrags wird durch den Arbeitgeber gezahlt.
  • Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 50% des Beitragssatzes, dieser beträgt 3% des Bruttoeinkommens.