Während des Freiwilligen Kulturellen Jahres erhältst du ein Taschengeld, welches sich auf minimal ungefähr auf 320€ und auf maximal ungefähr 372€ beläuft
Der Anspruch auf Kindergeld wird hierbei nicht berührt und es kann selbst Wohngeld und (in Ausnahmefällen) Hartz IV bezogen werden