Während des Freiwilligen Ökologischen Jahres erhältst du ein Taschengeld, welches sich auf maximal ungefähr 360€ beläuft (Wer hierbei die Kosten trägt ist entweder die Einsatzstelle, oder der Träger)
Die Höhe des Taschengeldes variiert von Bundesland zu Bundesland
Der Anspruch auf Kindergeld wird hierbei nicht berührt und es kann selbst Wohngeld und (in Ausnahmefällen) Hartz IV bezogen werden
Die jeweiligen Bundesländer beantragen die Fördermittel für die pädagogische Begleitung während des Freiwilligen Ökologischen Jahres beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Darüber hinaus erhalten die Freiwilligen eine Unterkunft und Verpflegung
Ist das nicht der Fall, so wird beides ausgezahlt
Versicherung
Du bist während deiner freiwilligen Arbeit automatisch
sozialversichert,
krankenversichert,
pflegeversichert,
rentenversichert,
unfallversichert,
und arbeitslosenversichert
Diese Beiträge sind kostenlos, da sie entweder von deiner Einsatzstelle oder deinem Träger bezahlt werden!