Studien- und Berufswahlmanagement
Berufliches Gymnasium Wirtschaft (BGW)
Kaufmännische Berufsbildene Schulen
Nordhorn

Allgemeine Informationen

Hilfen während der Ausbildungszeit

Kindergeld

WWährend der Ausbildung hast du als Auszubildender die Möglichkeit, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, sich das Kindergeld von den Eltern, auszahlen zu lassen. Wenn sich deine Eltern weigern das Kindergeld auszuzahlen, hast du das Recht einen sogenannten Abzweigungs-Antrag zu stellen, welcher dafür sorgt, dass das Kindergeld direkt von der Familienkasse in der Bundesagentur für Arbeit an dich überwiesen wird.

Diese Hilfe kann man fordern, wenn:
-man ein Studium absolviert -Ein Freies Soziales Jahr -Oder eine Ausbildung absolviert.

Allerdings darfst du nicht mehr Zuhause wohnen oder dein Weg zur Ausbildungsstelle muss sehr weit sein, sodass dein Gehalt nicht ausreicht, um dies finanzieren zu können.



Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Der sogenannte BAB ist eine staatliche Unterstützung, um deinen Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung finanzieren zu können. Diese Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Folgende Kosten werden übernommen: -Das Wohngeld -Die Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle -Kosten für Lernmittel -Kosten für Arbeitskleidung

Die Berufsausbildungsbeihilfe muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Allerdings werden nur deine erste Ausbildung und eine staatlich anerkannte Ausbildung gefördert.

Außerdem darfst du nicht mehr bei seinen Eltern wohnen, damit diese Förderung gezahlt werden kann.