Damit du dir ein wenig Geld während der Ausbildung dazu verdienen kann, ist der Nebenjob eine gute Alternative. Der Ausbilder darf dir als Auszubildender den Nebenjob nicht verbieten, es sei denn, du vernachlässigst dadurch deine Ausbildung bzw. verschlechterst durch den Nebenjob deine Arbeitsleistungen im Betrieb.
Da das Einkommen aufgrund des Nebenjobs ansteigt, kann es sein, dass der Anspruch auf Förderungen des Staates nicht mehr besteht.
Erzielt das Einkommen des Nebenjobs "regelmäßig die monatliche Grenze von 450 Euro, müssen dafür Steuern gezahlt werden" und du würdest somit in die Steuerklasse 6: Zweit-und Nebenjob aufgenommen werden. Dies hat zur Folge, dass die Steuerabgaben steigen.