Studien- und Berufswahlmanagement
Berufliches Gymnasium Wirtschaft (BGW)
Kaufmännische Berufsbildene Schulen
Nordhorn

1 Übersicht

1.1 Definition

Der Begriff "Au Pair" stammt aus dem Französischen und bedeutet übersetzt "auf Gegenseitigkeit". Als Au Pair hast Du die Möglichkeit für eine begrenzte Zeit im Ausland zu leben. Dort unterstützt Du die Familie als Familienmitglied bei der Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit. Als Gegenleistung erhältst Du von der Gastfamilie freie Unterkunft und Verpflegung sowie ein Taschengeld.

1.2 Voraussetzungen

Voraussetzungen als Au Pair

  • Alter zwischen 18 und 30 Jahren (bei der Botschaft oder Ausländerbehörde des jeweiligen Gastlandes informieren)
  • Familienstatus: ledig und kinderlos
  • gute Sprachkenntnisse
  • Schulabschluss, abgeschlossenes Studium oder abgeschlossene Ausbildung
  • ausreichend Geld
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Persönliche Eigenschaften:
  • Erfahrung in der Kinderbetreuung z.B. als Babysitter, als Trainer oder als Praktikant im Kindergarten
  • offen
  • freundlich
  • kreativ
  • verantwortungsbewusst
  • flexibel

Vorteilhaftige Eigenschaften:
  • gültigen Führerschein (bei Behörde erkundigen, ob Dein Führerschein auch in Deinem Gastland gültig ist)
  • bestimmte Hobbies, wie ein Musikinstrument oder Fußball spielen
  • Erste-Hilfe-Kurs besucht hast
  • polizeiliches Führungszeugnis (bei Polizei oder Stadtverwaltung beantragen)
  • Gesundheitszeugnis (erhältlich bei deinem Hausarzt)

1.3 Aufgaben

Als Au Pair bist Du Teil der Familie und übernimmst in dieser Zeit alltägliche Aufgaben, wie Unterstützung bei Kinderbetreuung und Erledigung leichter Hausarbeiten. Doch Deine genauen Aufgaben, sprichst Du mit Deiner Gastfamilie ganz individuell ab.

1.4 Dauer

Erfahrungsgemäß liegt der Au Pair Aufenthalt zwischen sechs und zwölf Monaten.