Studien- und Berufswahlmanagement
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Nordhorn

b Finanzierung

Versicherung

Wozu eine Versicherung im Ausland? Da die deutsche Krankenkasse nur in Ländern zahlt mit denen es einen Sozialversicherungsabkommen gibt, sollte man für ein Work and Travel eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Am Markt konkurrieren Verschiedene Anbieter, die eine Auslandsversicherung schon für etwa 20 Euro pro Jahr anbieten, diese aber für einen Aufenthalt nicht länger als 6 Wochen gültig ist. Ebenfalls sollte man bei der Versicherung nachfragen ob das Arbeiten erlaubt ist. Zwei der besten Auslandsversicherungen werden von der Hanse Merkur und der Würzburger Versicherung (Travel Secure) angeboten.

Lebenshaltungskosten

Man unterscheidet bei den Kosten zwischen einmaligen und laufenden monatlichen Kosten.
Die einmaligen Kosten fallen zum Beispiel für den Flug zum Bestimmungsort oder aber für das Visum an. Zu den laufenden Kosten zählen zudem die Verpflegung und die Auslandsversicherung.
Für die einmaligen Kosten werden durchschnittlich für den Flug 1.100 Euro und für das Visum 330 Euro kalkuliert. Lässt man die Reise von einer Reiseorganisation organisieren werden nur für diese schon etwa 500 bis 700 Euro kalkuliert. In Summe beträgt dieses 2.125 Euro mit Reiseorganisation, bereitet man aber die Reise selber vor kostet dies nur etwa 1.400 Euro. Zweiter Punkt sind die monatlich laufenden Kosten für die rund 880 Euro kalkuliert werden. Diese Summe setzt sich aus der Unterkunft mit rund 15 Euro pro Tag (heißt 450€ im Monat), der Verpflegung mit 10 € am Tag, der Versicherung (monatlich 30€) und den Transportkosten (monatlich 100€) zusammen.
Die Kosten sind grob kalkuliert, man sollte mit +/- 200 Euro rechnen, somit liegt man mit 1000 € monatlich auf der sicheren Seite.

Visum

Was ist ein Working-Holiday-Visum ?
Das WHV ist ein speziell für alle Backpacker bzw. "Working Traveller" entwickeltes Visum. Es berechtigt seinen Besitzer, während des Aufenthalts im Zielland bezahlte Jobs anzunehmen, um den Aufenthalt auf diese Weise zu finanzieren bzw. finanziell zu unterstützen. Für die USA gilt nur das J1-Visum hiermit sind aber auch in den USA Working Holidays möglich.

Was ist mit dem Working-Holiday-Visum möglich?
Mit einem Visum darf die Person sich für einen bestimmten Zeitraum (meistens bis zu 12 Monate) im Zielland aufhalten und dort zur Finanzierung Ihres Aufenthalts bezahlte Jobs annehmen. Es muss sich hierbei aber im Gelegenheitsjobs ("Jobhopping") handeln, damit das Working-Holiday-Visum nicht als reines Arbeitsvisum missbraucht wird.

Wann erhalte ich ein Working-Holiday-Visum?
Bewerber müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Ausgeschlossen sind (Kanada bis 35 Jahre und Singapur ab 17 Jahre) ebenfalls müssen die Bewerber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen bzw. Staatsbürger eines Staates sein, mit dem das Zielland ebenfalls ein Working-Holiday-Visum hat. Häufig sind auch der Nachweis finanzieller Sicherheiten, Impfbescheinigungen sowie ein polizeiliches Führungszeugnis Voraussetzungen.